Sperrung von öffentlichen Grillstellen im und am Wald

Sperrung von öffentlichen Grillstellen im und am Wald

Die aktuelle Trockenheit, die weiterhin zu erwartenden hohen Temperaturen und der kritische Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes haben den Landkreis Ortenaukreis dazu veranlasst, eine kreisweite Allgemeinverfügung zur Sperrung von öffentlichen Grillstellen im und am Wald zu veröffentlichen.

In den Wäldern des gesamten Ortenaukreises wird das Recht zum Betreten des Waldes bis einschließlich 100 Meter wie folgt eingeschränkt: Die Nutzung vorhandener öffentlicher Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills (auch Elektro/Gas) ist ausdrücklich untersagt. 

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 31.08.2026 und ist auf der Homepage des Ortenaukreises einsehbar.

Unabhängig von der Allgemeinverfügung des Landratsamtes, bittet die Gemeinde Steinach darum, auch außerhalb von Wäldern sorgsam und verantwortungsbewusst zu agieren. Bereits kleinste Funken oder eine unachtsam entsorgte Zigarette können Brände auslösen und sich innerhalb kürzester Zeit ausbreiten.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, auf offene Feuer wie Lagerfeuer, Grillfeuer oder das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Helfen Sie mit, Wälder, Wiesen und Felder zu schützen und vermeiden Sie unnötige Risiken.

Sollten Sie Rauch oder einen Brand bemerken, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.