Ferienbetreuung

Ferienbetreuung

Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) hat jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse, ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit der ersten Klassenstufe, einen Anspruch auf ganztägige Förderung. Der Anspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien und umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche, wobei die Bundesländer Schließzeiten von maximal vier Wochen bzw. 20 Tagen im Jahr regeln können. 

Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen wurde eine verlässliche Ferienbetreuung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Haslach, der Gemeinde Steinach, der Gemeinde Mühlenbach, der Gemeinde Fischerbach und der Gemeinde Hofstetten vereinbart.

Jede Kommune leistet nach ihren Möglichkeiten einen Beitrag und bietet für einen bestimmten Zeitraum ein Betreuungsangebot an. Die Betreuung steht allen anspruchsberechtigten Kindern der beteiligten Gemeinden offen – unabhängig vom jeweiligen Wohnort. 

Aufteilung der Ferienwochen

Herbstferien

  • Hofstetten

Weihnachtsferien

Keine Betreuung

Fastnachtsferien

Keine Betreuung

Osterferien

  • Erste Ferienwoche Haslach
  • Zweite Ferienwoche Steinach

Pfingstferien

  • Erste Ferienwoche Haslach
  • Zweite Ferienwoche Fischerbach

Sommerferien

  • Erste Ferienwoche Haslach
  • Zweite Ferienwoche Haslach
  • Dritte Ferienwoche Fischerbach
  • Vierte Ferienwoche Steinach
  • Fünfte Ferienwoche Haslach
  • Sechste Ferienwoche Mühlenbach

Anmeldung

Das Anmeldeverfahren für die Ferienbetreuung erfolgt federführend durch die Stadt Haslach. Eltern müssen sich im Zeitraum vom 1. Dezember bis 15. Januar verbindlich für die Ferienbetreuung des begonnenen Kalenderjahres anmelden. Die Kinder können nur wochenweise angemeldet werden.  

Die Plätze werden anhand der festgelegten Reihenfolge vergeben (siehe Platzvergabe).

Nach erfolgter Zusage des Platzes, haben die Eltern 4 Wochen Zeit, um die fällige Gebühr zu entrichten. Wird die Gebühr nicht fristgemäß bezahlt, wird der Platz wieder frei und neu vergeben. Die endgültige Platzvergabe erfolgt bis spätestens 15. März. 

Platzvergabe

Bei hoher Auslastung liegt der Fokus auf der Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs, welcher unabhängig vom Wohnort bei der Vergabeentscheidung Priorität hat. Daher ergibt sich folgende Reihenfolge bei der Platzvergabe: 

  1. Kinder, für die der Rechtsanspruch gilt 
  2. Kinder von erwerbstätigen, alleinerziehenden Erziehungsberechtigten 
  3. Geschwisterkinder (für ein Kind gilt der Rechtsanspruch, beide Erziehungsberechtigte sind erwerbstätig)
  4. Kinder, deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig sind.  

Sollten nach Vergabe der Plätze anhand dieser Reihenfolge noch weitere Plätze übrig sein, werden diese nach dem sog. „Windhund-Prinzip“ vergeben. 

Gebühren

Für die Betreuung fällt je nach Betreuungsangebot eine einheitliche Gebühr von 100,00 Euro - 150,00 Euro pro Woche und Kind an.

Ansprechperson im Rathaus

Frau Simone Muth

Stellv. Hauptamtsleitung