Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Allgemeine Informationen
Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in
- die Klassenstufe 1 einer Grundschule,
- die Klassenstufe 1 der Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder
- eine Juniorklasse
in der Gesamtgemeinde Steinach eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.
Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt.
In der Gemeinde Steinach wird der Betreuungsanspruch durch ein kommunales Betreuungsangebot (Verlässliche Grundschule, kurz VGS) erfüllt.
Sofern der Betreuungsanspruch des Kindes an Schultagen durch die VGS oder/und an Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag des Kindes und dem 31.07.2027 wahrgenommen werden soll, mussten die Erziehungsberechtigten die Gemeinde bis 15.03.2026 hierüber informieren.
Die Einhaltung dieser gesetzlich vorgegebenen Frist dient dazu, die gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren.
Die Gemeinde hat die Erziehungsberechtigten am 30. Januar 2026 sowie am 12. März 2026 angeschrieben und darum gebeten den Betreuungsbedarf fristgemäß zu melden.
Da der Betreuungsbedarf bis 15:00 Uhr laut den vorliegenden Rückmeldungen der Erziehungsberechtigten nicht gegeben ist, wird die VGS im Schuljahr 2026/2027 wie folgt angeboten:
Betreuungszeiten Steinach
- Frühbetreuung: 07:00 Uhr - 08:25 Uhr
- Mittagsbetreuung: 11:55 Uhr - 14:00 Uhr
Betreuungszeiten Welschensteinach
- Frühbetreuung: 07:20 Uhr - 08:40 Uhr
- Mittagsbetreuung: 12:10 Uhr - 14:00 Uhr
Verlässliche Grundschule (VGS) auch für ältere Kinder
Die VGS kann auch von älteren Kindern der Klassen 2-4 besucht werden, obwohl diese Kinder keinen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Es wird um eine frühzeitige Anmeldung gebeten.
Monatliche Gebühr
Die monatliche Gebühr (unabhängig von Alter und Rechtsanspruch) beläuft sich auf:
- Betreuung 1x pro Woche: 8,00 Euro
- Betreuung 2x pro Woche: 16,00 Euro
- Betreuung 3x pro Woche: 24,00 Euro
- Betreuung 4x pro Woche: 32,00 Euro
- Betreuung 5x pro Woche: 40,00 Euro
- Betreuung 6x pro Woche: 48,00 Euro
- Betreuung 7x pro Woche: 56,00 Euro
- Betreuung 8x pro Woche: 64,00 Euro
- Betreuung 9x pro Woche: 72,00 Euro
- Betreuung 10x pro Woche: 80,00 Euro
Anmeldeformulare
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Einmalige Anmeldung VGS (PDF, 100 KB) | 14.09.2022 | 100 KB | |
| Dauerhafte Anmeldung VGS (PDF, 110 KB) | 14.09.2022 | 110 KB |
