Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen

Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen

Das Land Baden-Württemberg führt das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen mit einer neuen dreijährigen Förderperiode weiter. Die neue Förderperiode läuft von 2026 bis 2028.

Gefördert wird - wie bisher- der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft, das heißt außerhalb des Siedlungsbereiches und außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen. Die Förderung gilt für Bäume ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben. Brennkirschen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die beantragen Streuobstbäume sind im Förderzeitraum von drei Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).

Die zentralen Änderungen der Verwaltungsvorschrift „Förderung Baumschnitt Streuobst“ sind:

  • Gefördert wir ein Baumschnitt in drei Jahren mit 18 Euro.
  • Pro Sammelantrag werden mindestens 100 und in der Regel nicht mehr als 1.000 Bäume gebündelt.
  • Dem Sammelantrag müssen keine Luftbilder mehr beigefügt werden.
  • Im Sammelantrag ist anzugeben, wie viele Bäume insgesamt pro Schnittsaison geschnitten werden sollen.
  • Die Zuordnung der Schnittmaßnahmen auf die im Sammelantrag angegebenen Flurstücke erfolgt erst im jährlich gestellten Anzahlungsantrag.
  • Mindestens ein Drittel der Schnittmaßnahmen muss bis zum Ende des Schnittzeitraums 2026/2027 erfolgen. Bitte gestalten Sie Ihre Schnittplanung entsprechend.
  • Für jeden Schnittzeitraum erhält der Sammelantragstellende einen Bewilligungsbescheid, in dem die maximale Anzahl an förderfähigen Baumschnitten im jeweiligen Schnittzeitraum aufgeführt ist. Falls doch  nicht alle bewilligten Schnitte in einem Schnittzeitraum durchgeführt werden konnten, können diese im Auszahlungsantrag für die nächste Schnittsaison beantragt werden

Für den Sammelantrag wird von allen Teilnehmenden eine Erklärung mit den Angaben der zu beteiligten Flurstücke, die Anzahl der Streuobstbäume und die Schnittplanung benötigt.

Bei Interesse muss die Erklärung bis spätestens 10. Juni 2026 bei der Gemeinde Steinach eingereicht werden.

Gemeinde und NABU freuen sich über eine rege Beteiligung und danken allen Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern für ihren wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Streuobstlandschaft.

Erklärung der Teilnehmenden